Steuer
In Dänemark werden durch die Steuer alle Aufgaben finanziert, die die Gesellschaft übernommen hat, z. B. Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Pflegeheime usw.
In Dänemark wird mit 2 Arten von Steuern operiert – direkter und indirekter Steuer.
Die direkte Steuer betrifft das Einkommen jeder Person:
- Kirchensteuer (- ist als einzige Steuer freiwillig)
- Gemeindesteuer
- Krankenversicherungsbeitrag
- Staatssteuer (progressive Besteuerung, die aufgeteilt ist in Mindeststeuer, mittlere Steuer und Spitzensteuer).
Die indirekten Steuern betreffen die Steuern, die mit Waren und Leistungen verbunden sind, wie bspw. Mehrwertsteuer, Zoll, Umweltsteuer und Verbrauchssteuer.
Steuerkarte
Wenn Sie eine Beschäftigung in Dänemark antreten, benötigen Sie eine e-Steuerkarte.
Bürger aus EU-Ländern - Bürger aus anderen Ländern - Grenzpendler
Damit Ihr Arbeitgeber weiß, wíeviel Sie vorläufig an Steuern zahlen müssen, benötigt er eine Steuerkarte von Ihnen. Anderenfalls ist der Arbeitgeber gehalten, eine vorläufige Steuer in Höhe von 60 % Ihres Lohns/Gehalts abzuführen.
Die Steuerkarte besteht aus zwei Teilen: Einer Haupt- und einer Nebenkarte. Ihre Steuerkarte wird dem Arbeitgeber elektronisch zugesendet. Aus dieser geht hervor, wieviel Steuern Ihr Arbeitgeber vom Lohn/Gehalt abzuführen hat.
Die Hauptkarte gibt Ihren persönlichen Steuerfreibetrag sowie den Prozentsatz (Steuersatz) an, den Sie als Steuer zahlen.
Die Nebenkarte benutzen Sie nur, wenn Sie bei mehreren dänischen Arbeitgebern beschäftigt sind.
Auf der Grundlage Ihrer Angaben wird eine Steuerveranlagung erstellt.
Auf dieser Steuerveranlagung befindet sich ebenfalls ein Selbsteingabe-Kode (TastSelv-kode), den Sie für Ihren elektronischen Steuerordner benötigen.
Jährlich im März-April erhalten Sie Ihre Steuererklärung. Auf dieser sind die Angaben aufgeführt, über die SKAT (Finanzbehörde) informiert ist, wobei es Ihnen obliegt zu überprüfen, ob diese Angaben mit denen übereinstimmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber, der Bank usw. erhalten haben. Überprüfen Sie bitte auch eine evtl. Kilometerpauschale.
Sind die Zahlen korrekt, müssen Sie nichts weiter veranlassen – in diesem Fall ist dieser Steuerbescheid die endgültige Abrechnung.
Finden Sie inkorrekte oder fehlende Angaben, müssen Sie Ihre Steuererklärung korrigieren, was elektronisch auf folgende Weise geschieht: www.skat.dk – TastSelv (zur Selbsteingabe von SKAT) – Zugang mit Selbsteingabe-Kode – Personenkennziffer + Selbsteingabe-Kode werden eingegeben – ”Ændre årsopgørelse” (Steuererklärung ändern).
Nehmen Sie Korrekturen vor, erhalten Sie einen neuen Steuerbescheid. Dieser Steuerbescheid ist dann Ihre andgültige Abrechnung.
Ausgehend von Ihrer Abrechnung können Sie sehen, ob Sie im vergangenen Jahr zu viel oder zu wenig an Steuern gezahlt haben.
Haben Sie zu viel Steuern gezahlt, wird der Betrag auf Ihr "Nemkonto" (öffentliches Bezahlungssystem über Girokonto) überwiesen.
Haben Sie zu wenig Steuern gezahlt, ist eine Steuerabschlusszahlung zu leisten. Die Steuerabschlusszahlung ist innerhalb einer bestimmten Frist zu leisten, die aus dem Steuerbescheid hervorgeht.
Für Grenzpendler bestehen gesonderte Steuerregelungen. Siehe www.skat.dk, www.pendlerinfo.org und www.workindenmark.dk
Beachten: Wenn Änderungen in Ihrem Einkommen auftreten, Sie eine Immobilie erwerben, ein Darlehen aufnehmen usw., ist SKAT (Finanzbehörde) bezüglich einer neuen Steuerkarte zu informieren.
Ebenso wichtig ist es, SKAT zu informieren, wenn Sie Dänemark permanent verlassen. |