Leitenfaden für einen Start in Dänemark
Grenzpendler
Ein Grenzpendler (nachfolgend als "Sie" bezeichnet) ist ein EU-/EWR-Bürger, der:
- In Dänemark arbeitet
- Seinen Wohnsitz/seine Meldung beim Einwohnermeldeamt in seinem Heimatland aufrecht erhält
- Täglich oder wöchentlich in sein Aufenthaltsland zurückgekehrt
Grenzpendler müssen keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder EU-Eintragsbescheinigung in Dänemark beantragen, müssen sich jedoch sofort nach Einstellung in Dänemark an das Bürgeramt der Kommune wenden, in dem sich das Unternehmen befindet.
Die Kommune Ringkøbing-Skjern hat folgende Bürgerämter, an die sich Grenzpendler wenden können:
Servicecenter Ringkøbing
Ved Fjorden 6
DK-6950 Ringkøbing
Ansprechpartner:
Peter Bruun peter.bruun@rksk.dk Tel. 9974 1477
Edith Just Pedersen edith.pedersen@rksk.dk Tel. 9974 1229
Öffnungszeiten:
| Montag - Mittwoch |
9:30-15:00 |
| Donnerstag |
9:30-16:45 |
| Freitag |
9:30-13:00 |
Schritt 1 – Steuer – Steuerkarte
Als Arbeitnehmer in Dänemark bezahlen Sie Einkommenssteuer in Dänemark, können jedoch auch teilweise im Heimatland steuerpflichtig sein. SKAT (Finanzbehörde) stellt eine Steuerkarte aus und berät Sie bezüglich Steuervergünstigung, Doppelbesteuerung usw.
Um eine Steuerzahlernummer (eine steuertechnische Personenkennziffer) oder eine Steuerkarte zu erhalten, müssen Sie ein Formular ausfüllen, das Sie hier erhalten.
Das Formular senden Sie an:
Skattecenter Herning
Brændgårdvej 10
DK-7400 Herning
Folgendes ist als Kopie beizufügen:
- Persönliche Legitimation mit Foto
- Nachweis über den Familienstand (z. B. Heiratsurkunde) und Kinder (Geburtsurkunde)
- Nachweis über den Wohnsitz im Heimatland
- Neueste Steuererklärung aus dem Aufenthaltsland
- Einstellungsvertrag
- Bankinformationen aus dem Aufenthaltsland
Für Rückfragen steht Ihnen SKAT (Finanzbehörde) unter Tel. +45 72221818 gern zur Verfügung.
Telefonzeiten:
| Montag - Mittwoch |
9:00-16:00 |
| Donnerstag |
9:00-18:00 |
| Freitag |
9:00-14:00 |
SKATs Leitfaden ”Om skat – for dig, der bor i udlandet og arbejder i Danmark" (Über SKAT - Für Sie, die im Ausland wohnen und in Dänemark arbeiten) finden Sie unter:
Dänisch; www.skat.dk – Borger – pjecer og vejledninger – P.NR 84
Englisch: www.skat.dk – Borger – pjecer og vejledninger – P.NR 84(GB)
Deutsch: www.skat.dk – Borger – pjecer og vejledninger – P.NR 84(G)
Polnisch: www.skat.dk – Borger – pjecer og vejledninger – P.NR 84(PL)
Rumänisch: www.skat.dk – Borger – pjecer og vejledninger – P.NR 84(RO)
Schritt 2 – Bürgeramt – Personenkennziffer und Krankenversicherungskarte
Grenzpendlern erhalten keine dänische Personenkennziffer, erhalten jedoch eine besondere Krankenversicherungskarte, die auf gleiche Weise wie für alle anderen zur gesundheitlichen Behandlung in Dänemark berechtigt. Dafür ist jedoch folgendes erforderlich:
- Beschäftigung von mindestens 9 Stunden pro Woche, 18 Stunden pro 14 Tage oder 39 Stunden pro Monat in Dänemark
- Einzahlung an ATP (dän. Zusatzrentenversicherung für Arbeitnehmer)
- Keine Arbeit in Ihrem Aufenthaltsland
Wenn Sie in einem Unternehmen beschäftigt sind, das in der Kommune Ringkøbing-Skjern liegt, wenden Sie sich an das Bürgeramt Ringkøbing, um die besondere Krankenversicherungskarte ausgehändigt zu bekommen.
Neben der Rentenversicherungskarte stellt das Bürgeramt eine E106-Bescheinigung aus (Bescheinigung über die Krankenversicherung in Dänemark). E106 wird bei Ihrer Krankenversicherung in Ihrem Heimatland abgegeben.
Folgendes ist mitzubringen:
Einstellungsvertrag
Schritt 3 – Bankkonto
Alle Mitarbeiter benötigen ein dänisches Bankkonto für die Lohn-/Gehaltsauszahlung.
Um ein Bankkonto einzurichten, bringen Sie bitte Folgendes zur Bank mit:
- Einstellungsvertrag
- Reisepass oder persönliche Legitimation mit Foto
- Steuertechnische Personenkennziffer
Ihr Arbeitgeber kann Ihnen evtl. eine örtliche Bank oder Filiale empfehlen.
Denken Sie daran, Ihre Lohnbuchhaltung über die Kontonummer zu informieren.
Lesen Sie mehr unter Bank
Sprachunterricht
Als Grenzpendler können Sie auch am kommunalen Dänischunterricht teilnehmen. Die Kommune, in der Sie steuerpflichtig sind, bietet den Dänischunterricht an, und unter untenstehender Adresse erfahren Sie, wo und wann der Unterricht stattfindet.
In der Kommune Ringkøbing-Skjern wenden Sie sich an:
Jobcenter Ringkøbing-Skjern
Finderupsvej 9
DK-6900 Skjern
Ansprechpartner: Solvejg Kristensen
Öffnungszeiten:
| Montag - Mittwoch |
9:30-15:00 |
| Donnerstag |
9:30-16:45 |
| Freitag |
9:30-13:00 |
Neben dem traditionellen Unterricht kann man im Internet an Dänischkursen teilnehmen. Auf www.nyidanmark.dk / ”Integration af nyankomne” finden Sie Informationen über Online-Dänisch, das Sie kostenlos nutzen können. Eine gute Möglichkeit, etwas Dänisch zu lernen, bevor man eine Arbeitsstelle in Dänemark antritt.
Arbeitslosenversicherung
Grenzpendler können sich in ihrem Beschäftigungsland (Dänemark) arbeitslosenversichern lassen. Im Falle vollständiger Arbeitslosigkeit erhalten Sie die Arbeitslosenunterstützung aus Ihrem Aufenthaltsland. Bei teilweiser oder vorübergehender Arbeitslosigkeit erhalten Sie die Arbeitslosenunterstützung von der dänischen Arbeitslosenkasse (wenn Sie Mitglied einer dänischen Arbeitslosenkasse sind und die Bedingungen im Übrigen erfüllen).
Ihr Arbeitgeber, Kollegen oder EURES-Berater können Ihnen mit Informationen über die relevante dänische Arbeitslosenkasse behilflich sein.
Da bestimmte Fristen für die Aufnahme in eine dänische Arbeitslosenkasse gelten (8 Wochen), wenn die Versicherungszeiten aus dem Heimatland übertragen werden sollen, ist es zweckmäßig sich schnell anzumelden, wenn man Mitglied einer Arbeitslosenkasse in Dänemark werden möchte.
Lesen Sie mehr über die Regeln auf www.pendlerinfo.org, www.eures-kompas.eu (Deutschland-Dänemark) und www.oresunddirekt.com (Schweden-Dänemark).
Hausrat- und Unfallversicherung
Alle Angestellten sind von der obligatorischen Arbeitgeberversicherung gedeckt, wobei Sie jedoch auch über eine Haftpflichtversicherung in Ihrer Freizeit verfügen müssen. Überprüfen Sie deshalb Ihre Versicherungsverhältnisse (Hausrat-, Unfall-, Kfz-Versicherung usw.).
Führerschein
Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein nicht in einen dänischen Führerschein umtauschen.
Im Ausland eingetragene Fahrzeuge
Wenn Sie Ihr in Ihrem Heimatland eingetragenes Fahrzeug in Dänemark benutzen, können Sie von einer gesondert berechneten Zulassungssteuer in Dänemark umfasst sein.
Sie müssen bei SKAT (Finanzbehörde) eine Genehmigung zum steuerfreien Führen eines Fahrzeugs in Dänemark beantragen. Die Genehmigung wird unter normalen Umständen erteilt und kann bis zu einem Jahr gültig sein. Hiernach kann/muss eine neue beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie auf Dänisch und Englisch unter: www.skat.dk – Borger – Blanketter – 21 Punktafgift; Motor- 21.059 (Dänisch) und 21.059E (Englisch).
Den Antrag senden Sie an:
SKAT
Helgeshøj Allé 9
DK-2630 Taastrup
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