Leitfaden für einen Start in Dänemark

 

Bürger aus anderen Ländern (nicht EU/EWR)
 

Bürger aus Drittländern MÜSSEN eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragen, BEVOR sie die Arbeit antreten können.
 

Der Arbeitnehmer wird im Folgenden als "Sie" bezeichnet.

 

Schritt 1 - Ausländeramt - Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung 

 

Die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung wird beim Ausländeramt beantragt, wobei der Antrag auch bei einer dänischen Vertretung im Ausland (Botschaft/Konsulat) eingereicht werden kann.

 
Eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung wird normalerweise nur erteilt, wenn Beschäftigungs- oder Wirtschaftsgründe dafür sprechen. Es gibt eine Reihe von besonderen Ordnungen, die es hochqualifizierten ausländischen Arbeitnehmern erleichtern, eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Dänemark zu erhalten.


Auf der Website des Ausländeramts www.nyidanmark.dk befindet sich eine Beschreibung, welche Personengruppen eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erwarten können, welches Verfahren einzuhalten ist, und welches Antragsformular zu verwenden ist.

 

Schritt 2 - Anmeldung im Einwohnermeldeamt (Personenkennziffer) und Krankenversicherungskarte
 

Wenn Sie Ihre Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erhalten haben, müssen Sie sich im Bürgeramt anmelden. Die Gemeinde Ringkøbing-Skjern hat folgende Bürgeramtabteilungen:

 

Servicecenter Ringkøbing
Ved Fjorden 6
DK-6950 Ringkøbing
 

Servicecenter Skjern
Finderupsvej 9
DK-6900 Skjern
 

Servicecenter Videbæk
Dyrvigsvej 9
DK-6920 Videbæk
 

Servicecenter Tarm
Toften 6
DK-6880 Tarm
 

Servicecenter Hvide Sande
Kirkevej 4
DK-6960 Hvide Sande
 

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch  9:30-15:00
Donnerstag  9:30-16:45
Freitag  9:30-13:00

Folgendes ist mitzubringen:

  • Reisepass oder persönliche Legitimation mit Foto
  • Eintragungsbescheinigung und Arbeitsgenehmigung
  • Evtl. Heiratsurkunde sowie Taufscheine der Kinder

Mit der Anmeldung im Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Personenkennziffer (CPR-Nummer) und eine Krankenversicherungskarte, mit der Sie von der dänischen Krankenversicherung umfasst sind. Mit der Anmeldung im Einwohnermeldeamt müssen Sie ebenfalls einen Hausarzt wählen, sofern Sie in der Krankenversicherungsgruppe 1 sind.
Siehe unter Öffentliche Krankenversicherung in Dänemark
 

Ca. 14 Tage nach der Anmeldung wird Ihnen die Krankenversicherungskarte automatisch zugesendet. Es wird empfohlen, die gelbe Krankenversicherungskarte ständig bei sich zu tragen, da sie bei jedem Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Zahnärzten vorgelegt werden muss.
Siehe unter Ärzte und Zahnärzte
 

Außerdem können Sie Ihre gelbe Krankenversicherungskarte für die kostenlose Leihe von Büchern in Bibliotheken benutzen.

Es besteht die Möglichkeit, die blaue EU-Krankenversicherungskarte zu erhalten. Benötigen Sie diese, können Sie sich an ein Bürgeramt der Gemeinde wenden.


Sofern sich Ihre Adresse ändert, nehmen Sie bitte Kontakt zum örtlichen Bürgeramt auf.


Wenn Sie Kinder haben, wird auch das Kindergeld im örtlichen Bürgeramt beantragt.

 

Schritt 3 - Steuer - Steuerkarte
 

Als Arbeitnehmer in Dänemark bezahlen Sie Einkommenssteuer in Dänemark, können jedoch auch teilweise im Heimatland steuerpflichtig sein. SKAT (Finanzbehörde) stellt eine Steuerkarte aus und berät Sie bezüglich Steuervergünstigungen u. a. Es ist eine Steuerkarte auszustellen, und folgendes Formular ist von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber auszufüllen und einzusenden an:


Skattecenter Herning
Brændgårdvej 10
DK-7400 Herning


Das Formular finden Sie hier
 

Das Formular wird ausgefüllt und an die Finanzbehörde in Herning gesendet.
 

Folgende Unterlagen (als Kopie) sind beizufügen:

  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
  • Reisepass oder ID-Nachweis (Bildlegitimation)
  • Einstellungsvertrag
  • Nachweis über den Familienstand (z. B. Heiratsurkunde) und Kinder
  • Neueste Steuererklärung aus Ihrem früheren Aufenthaltsland
  • Bankinformation aus Ihrem Heimatland

Beachten: Wenn Änderungen in Ihrem Einkommen auftreten, Sie eine Immobilie erwerben, ein Darlehen aufnehmen usw., ist SKAT (Finanzbehörde) bezüglich einer neuen Steuerkarte zu informieren.


Lesen Sie mehr über das Thema Steuer unter:
Steuer

 

Schritt 4 - Einrichtung eines Bankkontos 

 

Um ein Bankkonto einzurichten, bringen Sie bitte Folgendes zur Bank mit:

  • Einstellungsvertrag
  • Persönliche Legitimation
  • Nachweis über die Adresse in Dänemark / Personenkennziffer (CPR-Nr.)

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen evtl. eine örtliche Bank oder Filiale empfehlen.


Denken Sie daran, Ihre Lohnbuchhaltung über die Kontonummer zu informieren.


Lesen Sie mehr unter Bank

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