Leitfaden für einen Start in Dänemark 

 

Bürger aus EU-Ländern/dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
 

Bürger aus folgenden Ländern können sofort eingestellt werden und die Arbeitsstelle antreten / zum zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Einstellungsdatum:
 

Großbritannien, Irland, Deutschland, Holland, Belgien, Luxemburg, Österreich, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Liechtenstein, Malta, Zypern, Estland Lettland, Lithauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rumänien und Bulgarien. Für Bürger aus der Schweiz gelten dieselben Regeln wie für EU-/EWR-Länder.
 

Wenn der ausländische Mitarbeiter seinen Wohnsitz im Ausland aufgibt und in Dänemark sesshaft wird, muss er/sie sich als Bürger in Dänemark registrieren lassen. Alternativ kann der Mitarbeiter in Dänemark als Grenzpendler arbeiten (siehe unter Grenzpendler).


Der Arbeitnehmer wird im Folgenden als "Sie" bezeichnet.
 

Schritt 1 - die Staatsverwaltung - EU-Eintragungsbescheinigung
 

Wohnen Sie zum Bewerbungszeitpunkt im Ausland, kann die Bewerbung bei einer dänischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland eingereicht werden.


Werden Sie sich länger als 3 Monate in Dänemark aufhalten, müssen Sie vor Ablauf der 3 Monate eine Eintragungsbescheinigung bei der Staatsverwaltung beantragen.


Sie müssen das Formular OD1 ausfüllen, das man Ihnen auch bei der Staatsverwaltung aushändigt, und das Sie dort persönlich abgeben können:


Statsforvaltningen
St. Blichers vej 6
DK-6950 Ringkøbing


Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch  9:00-15:00
Donnerstag  9:00-17:00
Freitag  9:00-12:00

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Originaler Reisepass oder nationaler Identifikationsnachweis.
  • 1 Passbild.
  • Relevante Dokumentation für die Aufenthaltsgrundlage (Einstellungsvertrag und Arbeitgebererklärung, max. 1 Monat alt).
  • Heiratsurkunde, sofern verheiratet.

Sofern Sie Ihr Lebenspartner begleitet und Sie nicht miteinander verheiratet sind, ist nachzuweisen, dass Sie seit 1½-2 Jahren zusammenleben, oder dass Ihr Lebenspartner über finanzielle Mittel für die Selbstversorgung verfügt bzw. Sie in der Lage sind, Ihren Lebenspartner zu versorgen.


Nach 2-3 Wochen erhalten Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung per Post, weshalb unbedingt Ihr Name am Briefkasten vermerkt sein muss.


Die Registrierungsbescheinigung wird nicht für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt. Die Bescheinigung wird so lange gültig sein, wie die der Ausstellungen ursprünglich zugrunde liegenden Bedingungen erfüllt bleiben.

Nach vier Jahren ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalts in Dänemark können Sie einen Antrag auf eine zeitlich nicht begrenzte (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis stellen.
 

 

Schritt 2 - Anmeldung im Einwohnermeldeamt / Krankenversicherungskarte
 

Wenn Sie Ihre EU-Eintragungsbescheinigung erhalten haben, müssen Sie sich beim Bürgeramt anmelden.
 

Die Gemeinde Ringkøbing-Skjern hat folgende Bürgeramtabteilungen:

 

Servicecenter Ringkøbing
Ved Fjorden 6
DK-6950 Ringkøbing
 

Servicecenter Skjern
Finderupsvej 9
DK-6900 Skjern
 

Servicecenter Videbæk
Dyrvigsvej 9
DK-6920 Videbæk
 

Servicecenter Tarm
Toften 6
DK-6880 Tarm
 

Servicecenter Hvide Sande
Kirkevej 4
DK-6960 Hvide Sande
 

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch  9:30-15:00
Donnerstag  9:30-16:45
Freitag  9:30-13:00

Folgendes ist mitzubringen:

  • Reisepass oder persönliche Legitimation mit Foto
  • EU-Eintragungsbescheinigung / Aufenthaltsgenehmigung
  • Evtl. Heiratsurkunde sowie Geburtsurkunden/Taufscheine der Kinder

Mit der Anmeldung im Einwohnermeldeamt erhalten Sie eine Personenkennziffer (CPR-Nummer) und eine Krankenversicherungskarte, mit der Sie von der dänischen Krankenversicherung umfasst sind. Mit der Anmeldung im Einwohnermeldeamt müssen Sie ebenfalls einen Hausarzt wählen, sofern Sie in der Krankenversicherungsgruppe 1 sind.
Siehe unter Öffentliche Krankenversicherung in Dänemark.
 

Ca. 14 Tage nach der Anmeldung wird Ihnen die Krankenversicherungskarte automatisch zugesendet. Die Karte ist der Nachweis für die Berechtigung, Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Karte ist bei Behandlungen mitzubringen, wobei empfohlen wird, die gelbe Krankenversicherungskarte ständig bei sich zu tragen, da sie bei jedem Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Zahnärzten vorgelegt werden muss.
Siehe unter Ärzte und Zahnärzte.


Im Bürgeramt können Sie die Möglichkeit des Erhalts einer blauen EU-Krankenversicherungskarte erfragen, sofern Sie eine solche benötigen.


Außerdem können Sie Ihre gelbe Krankenversicherungskarte für die kostenlose Leihe von Büchern in Bibliotheken benutzen.


Sofern sich Ihre Adresse ändert, nehmen Sie bitte Kontakt zum örtlichen Bürgeramt auf.


Wenn Sie Kinder haben, wird auch das Kindergeld im örtlichen Bürgeramt beantragt.
 

Schritt 3 - Steuer - Steuerkarte

 

Als Arbeitnehmer in Dänemark bezahlen Sie Einkommenssteuer in Dänemark. D. h. es wird eine Steuerkarte ausgestellt, und das folgende Formular ist von Ihnen sowie Ihrem Arbeitgeber auszufüllen und an folgende Adresse zu senden:


Skattecenter Herning
Brændgårdvej 10
DK-7400 Herning

 

Das Formular finden Sie hier

Das Formular wird ausgefüllt und an die Finanzbehörde in Herning gesendet.
 

Folgende Unterlagen (als Kopie) sind beizufügen:

  • Reisepass oder ID-Nachweis (Bildlegitimation)
  • Einstellungsvertrag
  • Erklärung über den Wohnsitz im Heimatland:
  • Die Heiratsurkunde muss vorliegen, sofern Sie verheiratet sind

Beachten: Wenn Änderungen in Ihrem Einkommen auftreten, Sie eine Immobilie erwerben, ein Darlehen aufnehmen usw., ist SKAT (Finanzbehörde) bezüglich einer neuen Steuerkarte zu informieren.


Lesen Sie mehr über Steuern und die Einfuhr von Pkws unter:
Steuer
Einfuhr von Gebrauchtwagen

 

Schritt 4 - Einrichtung eines Bankkontos
 

Um ein Bankkonto einzurichten, bringen Sie bitte Folgendes zur Bank mit:

  • Einstellungsvertrag
  • Reisepass
  • Personenkennziffer (CPR-Nr.) (geht aus der Steuerkarte hervor)

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen evtl. eine örtliche Bank oder Filiale empfehlen.


Denken Sie daran, Ihre Lohnbuchhaltung über die Kontonummer zu informieren.


Lesen Sie mehr über das Thema Bank unter:
Bank


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