Seinen Wohnsitz/seine Meldung beim Einwohnermeldeamt in seinem Heimatland aufrecht erhält
Täglich oder wöchentlich in sein Aufenthaltsland zurückgekehrt
Grenzpendler müssen keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder EU-Eintragsbescheinigung in Dänemark beantragen, müssen sich jedoch sofort nach Einstellung in Dänemark an das Bürgeramt der Kommune wenden, in dem sich das Unternehmen befindet.