Grenzpendler


Ein Grenzpendler ist ein EU-/EWR-Bürger, der:

  • In Dänemark arbeitet

  • Seinen Wohnsitz/seine Meldung beim Einwohnermeldeamt in seinem Heimatland aufrecht erhält

  • Täglich oder wöchentlich in sein Aufenthaltsland zurückgekehrt

Grenzpendler müssen keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder EU-Eintragsbescheinigung in Dänemark beantragen, müssen sich jedoch sofort nach Einstellung in Dänemark an das Bürgeramt der Kommune wenden, in dem sich das Unternehmen befindet.
 

Leitfaden für einen Start in Dänemark

Formular zum Ausfüllen und Einsenden an SKAT (Finanzbehörde), Herning

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