Gesundheitssystem
Öffentliche Krankenversicherung in Dänemark - siehe Ärzte/Zahnärzte unten auf der Seite
In Dänemark gibt es ein öffentliches Krankenversicherungssystem – was bedeutet, dass als Ausgangspunkt alle, die Mitglied der Gruppe 1 sind, das Recht auf kostenlose Behandlung bei einem Arzt oder im Krankenhaus haben.
Man kann zwischen zwei Krankenversicherungsgruppen wählen. In Gruppe 1 ist man bei einem bestimmten Hausarzt gemeldet. Sind Sie in Gruppe 1 versichert, benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt zu einem Facharzt, wobei keine Überweisung für einen HNO-, Augen-, Zahnarzt oder Chiropraktiker nötig ist.
Die Behandlung beim Facharzt ist kostenlos.
Versicherte in Gruppe 2 haben freie Arzt- und Facharztwahl, wobei die Versicherten in dieser Gruppe einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Die Behandlung im Krankenhaus ist für Gruppe 2 genaus kostenlos wie für Gruppe 1.
Alle im Einwohnermeldeamt gemeldeten Personen erhalten eine Krankenversicherungskarte. Die Karte ist der Nachweis für die Berechtigung, Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Karte ist bei Behandlungen mitzubringen, wobei empfohlen wird, sie ständig bei sich zu tragen, da sie bei jedem Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Zahnärzten vorgelegt werden muss.
Um sich im Einwohnermeldeamt anzumelden, muss man persönlich im Bürgeramt vorsprechen (siehe Adressen hierunter) und Folgendes mitbringen:
- Aufenthaltsgenehmigung / EU-Eintragungsbescheinigung
- Reisepass oder persönliche Legitimation mit Foto
- Evtl. Heiratsurkunde sowie Geburtsurkunden/Taufscheine der Kinder
In Verbindung mit der Anmeldung im Einwohnermeldeamt wählt man einen Hausarzt, sofern man in Gruppe 1 ist.
Servicecenter Ringkøbing Servicecenter Skjern
Ved Fjorden 6 Finderupsvej 9
DK-6950 Ringkøbing DK-6900 Skjern
Servicecenter Videbæk Servicecenter Tarm
Dyrvigsvej 9 Toften 6
DK-6920 Videbæk DK-6880 Tarm
Servicecenter Hvide Sande
Kirkevej 4
DK-6960 Hvide Sande
Öffnungszeiten: Montag - Dienstag - Mittwoch 09:30-15:00
Donnerstag 09:30-16:45
Freitag 09:30-13:00
Ca. 14 Tage nach der Anmeldung wird Ihnen die Krankenversicherungskarte zugesendet. Die Karte informiert über Ihren Namen, Ihre Adresse und Personenkennziffer sowie Namen und Adresse Ihres Hausarztes, wenn Sie in Gruppe 1 sind.
Außerdem können Sie Ihre gelbe Krankenversicherungskarte für die kostenlose Leihe von Büchern in Bibliotheken benutzen.
Im Bürgeramt können Sie die Möglichkeit des Erhalts einer blauen EU-Krankenversicherungskarte erfragen, sofern Sie eine solche benötigen.
Für Grenzpendler gelten gesonderte Regeln. Lesen Sie mehr hierzu unter www.pendlerinfo.org
Ärzte und Zahnärzte
Ärzte
Wenn Sie sich in Ihrer Kommune angemeldet haben, können Sie Ihren Hausarzt wählen - z. B. ob Sie einen männlichen oder weiblichen Hausarzt möchten.
Die Arztwahl erfolgt im Bürgeramt.
Bürgeramt Ringkøbing Bürgeramt Skjern
Ved Fjorden 6 Finderupsvej 9
DK-6950 Ringkøbing DK-6900 Skjern
Bürgeramt Videbæk Bürgeramt Tarm
Dyrvigsvej 9 Toften 6
DK-6920 Videbæk DK-6880 Tarm
Bürgeramt Hvide Sande
Kirkevej 4
DK-6960 Hvide Sande
Öffnungszeiten: Montag - Dienstag - Mittwoch 09:30-15:00
Donnerstag 09:30-16:45
Freitag 09:30-13:00
Ihr Hausarzt ist Ihr Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen. Bei einigen gesundheitlichen Problemen kann Ihnen Ihr Arzt direkt helfen. In anderen Fällen kann Ihr Hausarzt Sie an einen Facharzt oder ein Krankenhaus überweisen.
Wenn Sie einen Zahnarzt oder akut eine Unfallstation aufsuchen müssen bzw. ins Krankenhaus eingewiesen werden, benötigen Sie keine Überweisung vom Hausarzt.
Es wird empfohlen, die gelbe Krankenversicherungskarte ständig bei sich zu tragen, da sie bei jedem Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Zahnärzten vorgelegt werden muss.
Arztbesuche oder Krankenhauseinweisungen sind kostenlos. Die Ausgaben hierfür werden über die Steuer gezahlt.
Für einen Teil der Kosten z. B. für Medikamente, Zahnbehandlung und Behandlungen bspw. bei einem Physiotherapeuten müssen Sie jedoch selbst aufkommen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen Zuschuss zu erhalten.
Zahnpflege für Kinder
Alle Kinder in Dänemark können ab ihrer Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr eine kostenlose Zahnpflege erhalten. Sie werden regelmäßig zum Zahnarzt bestellt. Hier lernen sie, ihre Zähne zu pflegen und erhalten im Bedarfsfall eine Behandlung und Regulierung der Zähne.
Zahnpflege für Erwachsene
Erwachsene über 18 Jahre finden selbst einen privaten Zahnarzt. Als Erwachsener bezahlt man Untersuchungen und Behandlungen selbst, wobei die öffentliche Krankenversicherung jedoch einen Zuschuss gewährt. Dieser wird vor Erhalt der Rechnung abgezogen.
Sie finden Zahnärzte unter www.degulesider.dk/tandlæger.
Ärztlicher Notfalldienst in der Region Midt - Tel. +45 70113131 (nach 16:00 Uhr an Werktagen, ganztägig an Wochenenden und Feiertagen).
Zahnärztlicher Notdienst - Tel. +45 40515162 (Wochenenden/Feiertage).
Notrufzentrale - Tel. 112.
Unter www.nyidanmark.dk ”Citizen in Denmark” finden Sie ausführliche Informationen über das dänische Gesundheitssystem in mehreren Sprachen, u. a. über die Wahl eines Zahnarztes.
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