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Im Ausland eingetragene Fahrzeuge
Die Regeln für das Führen eines im Ausland eingetragenen Fahrzeugs sind nicht einfach. Die Regeln werden von SKAT (Finanzbehörde) verwaltet, die auch diesbezüglich beraten. Wenn Sie in Dänemark ein Fahrzeug benutzen, das in Ihrem Heimatland registriert ist, können die dänischen Regeln dazu führen, dass Sie eine besondere Zulassungssteuer zahlen müssen. Sie können jedoch bei SKAT eine Genehmigung zum steuerfreien Führen eines Fahrzeugs in Dänemark beantragen (Formular 21.059 Dänisch - 21.059EN Englisch)
Es ist ratsam, sich sofort nach der Ankunft in Dänemark bei SKAT über die Regeln zu erkundigen:
Nummerpladeekspeditionen
Lyseng Allé 1
DK-8270 Højbjerg
Tel. +45 72221818
Öffnungszeiten:
| Montag -Dienstag-Mittwoch |
08:30-14:00 |
| Donnerstag |
08:30-17:00 |
| Freitag |
08:30-14:00 |
Telefonzeiten:
| Montag -Dienstag-Mittwoch |
09:00-16:00 |
| Donnerstag |
09:00-18:00 |
| Freitag |
09:00-14:00 |
Die Genehmigung wird normalerweise erteilt, wenn Sie sich weniger als 365 Tage innerhalb von 24 Monaten in Dänemark aufhalten, wobei die Frage der Registrierungspflicht von einer konkreten Beurteilung der Wohnsitzverhältnisse des Bewerbers abhängt. Bis eine Genehmigung vorliegt, muss eine Kopie des Antrags bei Fahrten in Dänemark mit sich geführt werden.
Wenn Sie flytter Ihre Adresse im Einwohnermeldeamt nach Dänemark verlegen, muss das im Ausland eingetragene Fahrzeug spätestens 14 Tage nach dem Umzug mit dänischen Nummernschildern registriert werden. Bei der Einfuhr wird eine Zulassungssteuer auf neue und gebrauchte Fahrzeuge gezahlt.
Bevor Sie für ein importiertes Fahrzeug dänische Nummernschilder erhalten, muss das Fahrzeug in einer Prüfstelle geprüft werden. Anschließend wird das Fahrzeug für eine Zollberichtigung bei der Finanzbehörde gemeldet, die einen steuerpflichtigen Wert festlegen und die Zulassungssteuer ausgehend vom Marktpreis und ursprünglichen Neupreis des Fahrzeugs berechnen.
Die Zulassungssteuer beträgt normalerweise ca. 60 % des in Dänemark geltenden Handelspreises.
Folgendes ist mitzubringen/einzusenden:
- Antragsformular 21.016
- Dokumentation der Prüfung / Zollprüfung der Prüfungsstelle
- Zulassungsbescheinigung und evtl. Zollbescheinigung
- Evtl. Quittung für gezahlten Zoll (bei Käufern aus Nicht-EU-Ländern)
- Geld in Form von Bargeld oder eines von einer Bank ausgestellten Schecks zur Bezahlung der Steuer.
Verzollung von Fahrzeugen
Gebrauchte Fahrzeuge, die in einem anderen EU-Land registriert waren, können zoll- und mehrwertsteuerfrei eingeführt werden. Die Mehrwertsteuerbefreiung ist davon abhängig, dass das Fahrzeug mehr als 6000 km gefahren ist und älter als 6 Monate ist. Bei der Einfuhr von Gebrauchtwagen aus anderen Ländern als EU-Ländern ist normalerweise Zoll und Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Zoll beträgt 10 % und wird ausgehend vom Rechnungspreis, zuzüglich Fracht und Versicherungskosten, berechnet.
Auf der Website der Finanzbehörde www.skat.dk finden Sie weitere Informationen hierzu.
Versicherung
In Dänemark ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich gefordert. Die Versicherung deckt Schäden, die man gegenüber anderen Personen und an Sachen anderer Personen verursacht. Die dänischen Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche Angebote und Preise. Nehmen Sie Kontakt zu einer Versicherungsgesellschaft auf, um weitere Informationen über Versicherungen in Dänemark zu erhalten.
Versicherungsgesellschaften in Dänemark finden Sie unter www.degulesider.dk / forsikringsselskab
Von ausländischem Führerschein in dänischen Führerschein
Wenn Sie Ihren festen Aufenthaltsort in Dänemark haben und einen in einem EU-Land ausgestellten Führerschein besitzen, ist dieser in Dänemark gültig und muss nicht umgetauscht werden.
Führerscheine, die nicht in einem EU-Land ausgestellt sind, müssen umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt im Bürgeramt und muss spätestens 14 Tage nach der Eintragung eines dänischen Wohnsitzes erfolgen. Sie müssen persönlich im Bürgeramt der Kommune erscheinen, wo Sie einen Vordruck erhalten, den Sie bitte ausfüllen.
Folgendes ist mitzubringen:
- Der gültige ausländische Führerschein
- Sind Sie nicht Bürger eines skandinavischen Landes, ist die gültige Aufenthaltsgenehmigung (oder EU-Aufenthaltsgenehmigung) mitzubringen.
- Gültiger Pass
- Ärztliche Bescheinigung, ausgestellt vom eigenen Hausarzt
- Ein Foto (Farbe oder schwarz/weiß)
Das Foto muss den neuesten Richtlinien über Fotos für Führerscheine entsprechen - sehen Sie die Richtlinien hier >>
Sie müssen eine Übersetzung des Führerscheins vorlegen, wenn Ihr Führerschein nicht in lateinischen Buchstaben ausgestellt ist oder keine Übersetzung ins Deutsche, Englische oder Französische vorliegt. Die Übersetzung ist von einem staatlich geprüften Übersetzer oder einem von der Polizei zugelassenen Übersetzer anzufertigen.
Haben Sie keinen gültigen Pass, müssen Sie eine originale Tauf-, Namens- oder Geburtsurkunde sowie eine Bildlegitimation vorlegen.
Überprüfende Fahrprüfung
Der Umtausch eines ausländischen Führerscheins in einen dänischen Führerschein erfordert eine überprüfende Fahrprüfung (theoretische und praktische Prüfung).
Mit Wirkung ab 1. Juli 2009 ist jedoch nicht länger eine überprüfende Fahrprüfung für Führerscheine gefordert, die in Australien, Capitol Territory, Japan, chinesisch Taipei (Taiwan), der Republik Korea (Südkorea), Russland oder der Schweiz ausgestellt wurden.
Ab 1. Mai 2010 gehören Brasilien und Ukraine auch zu der Liste von Ländern, die keine überprüfende Fahrprüfung benötigen.
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