Bürger aus anderen Ländern


Ausländer aus Ländern außerhalb Skandinaviens und der EU/EWR können eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Dänemark im Hinblick auf eine Beschäftigung erhalten, wenn wesentliche Beschäftigungs- und Wirtschaftsgründe dafür sprechen.
 
Bürger aus anderen Ländern MÜSSEN eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Dänemark VOR Beginn der Beschäftigung beantragen.

Leitfaden für einen Start in Dänemark

Formular zum Ausfüllen und Einsenden an SKAT (Finanzbehörde), Herning

 

Erhvervscentret   ·   Postboks 36   ·   Bredgade 77   ·   6940 Lem   ·   T: +45 99752600   ·   F: +45 99752601   ·   E: ec@erhvervscentret.dk                                             Webdesign: Ørskov Web