Ausländer aus Ländern außerhalb Skandinaviens und der EU/EWR können eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Dänemark im Hinblick auf eine Beschäftigung erhalten, wenn wesentliche Beschäftigungs- und Wirtschaftsgründe dafür sprechen.
Bürger aus anderen Ländern MÜSSEN eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Dänemark VOR Beginn der Beschäftigung beantragen.