Bürger aus EU-Ländern können sofort eingestellt werden und die Arbeitsstelle zum zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Einstellungsdatum antreten.
Für Bürger aus der Schweiz gelten dieselben Regeln wie für EU-/EWR-Länder.
Wenn der ausländische Mitarbeiter seinen Wohnsitz im Ausland aufgibt und in Dänemark sesshaft wird, muss er/sie sich als Bürger in Dänemark registrieren lassen. Alternativ kann der Mitarbeiter in Dänemark als Grenzpendler arbeiten.