Bürger aus EU-Ländern


Bürger aus EU-Ländern können sofort eingestellt werden und die Arbeitsstelle zum zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Einstellungsdatum antreten.

Für Bürger aus der Schweiz gelten dieselben Regeln wie für EU-/EWR-Länder.
 

Wenn der ausländische Mitarbeiter seinen Wohnsitz im Ausland aufgibt und in Dänemark sesshaft wird, muss er/sie sich als Bürger in Dänemark registrieren lassen. Alternativ kann der Mitarbeiter in Dänemark als Grenzpendler arbeiten.

Leitfaden für einen Start in Dänemark

OD1 zum Ausfüllen und zur persönlichen Abgabe bei der Staatsverwaltung

Formular zum Ausfüllen und Einsenden an SKAT (Finanzbehörde), Herning

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