Aufenthaltsgenehmigung


Personen aus den nordischen Ländern und Grenzpendler benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Die Registrierung erfolgt im Bürgeramt.
 

Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für Bürger aus EU-Ländern erforderlich, wenn der Aufenthalt für mehr als 3 Monate geplant ist.
 

Bürger aus anderen Ländern müssen vor der Ankunft in Dänemark eine Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung beantragt haben.
 

Leitfaden für einen Start in Dänemark
 

Bürger aus EU-Ländern - Bürger aus anderen Ländern - Grenzpendler

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