Personen aus den nordischen Ländern und Grenzpendler benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Die Registrierung erfolgt im Bürgeramt.
Eine Aufenthaltsgenehmigung ist für Bürger aus EU-Ländern erforderlich, wenn der Aufenthalt für mehr als 3 Monate geplant ist.
Bürger aus anderen Ländern müssen vor der Ankunft in Dänemark eine Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung beantragt haben.
Bürger aus EU-Ländern - Bürger aus anderen Ländern - Grenzpendler